Wirtschaftsprüfung
Auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Prüfungen bieten wir an:
- Prüfungen von Jahresabschlüssen
als Pflichtprüfungen bzw. als freiwillige Prüfungen für
- Unternehmen aller Rechtsformen
- Unternehmen der Öffentlichen Hand
- Stiftungen
- Andere Pflichtprüfungen
u.a. nach den Vorschriften von
- § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
- § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
- § 57a WPO (Qualitätskontrolle)
- Sonderprüfungen
im Zusammenhang mit
- Firmengründungen
- Rechtsformwechseln
- Verschmelzungen
- Vergleichen
- Insolvenzen
- Firmenabwicklungen
- Sachverständigengutachten
auf Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung.
Die Teilnahmebescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer am Verfahren der Qualitätskontrolle wurde im November 2005 erteilt.
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Berliner Revisions-AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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