Wirtschaftsprüfung

Auf dem Gebiet der betriebswirtschaftlichen Prüfungen bieten wir an:

  • Prüfungen von Jahresabschlüssen
    als Pflichtprüfungen bzw. als freiwillige Prüfungen für
    • Unternehmen aller Rechtsformen
    • Unternehmen der Öffentlichen Hand
    • Stiftungen
       
  • Andere Pflichtprüfungen
    u.a. nach den Vorschriften von
    • § 16 Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
    • § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
    • § 57a WPO (Qualitätskontrolle)
       
  • Sonderprüfungen
    im Zusammenhang mit
    • Firmengründungen
    • Rechtsformwechseln
    • Verschmelzungen
    • Vergleichen
    • Insolvenzen
    • Firmenabwicklungen
       
  • Sachverständigengutachten
    auf Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung.

Die Teilnahmebescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer am Verfahren der Qualitätskontrolle wurde im November 2005 erteilt.

Berliner Revisions-AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
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